Auf der Webseite von Armatix ist unter Mission folgende, schier unglaubliche Behauptung nachzulesen:
"Immer mehr Menschen werden Opfer eines missbräuchlichen Umgangs mit Schusswaffen. Um dem entgegen zu wirken, hat sich die im Jahr 2004 gegründete Armatix GmbH auf die Entwicklung und Vermarktung digitaler Sicherungssysteme für Schusswaffen spezialisiert.
Mit hohem Einsatz konzipiert und entwickelt ein innovatives Team von Spezialisten intelligente Systeme, die den Missbrauch von Schusswaffen – z.B. durch Kinder und Jugendliche – verhindern und nur dem berechtigten Nutzer den Gebrauch der Waffe ermöglichen."
Diese Behauptung wird von Armatix als Basis für deren Marketing missbraucht und sie ist, was das jahrhundertalte Sportschützenwesen und die Jagd betrifft, nachweislich und an Hand von amtlichen Statistiken nachprüfbar, falsch.
Ob und inwieweit man mit einem Unternehmen Geschäfte macht, welches eine solche Unwahrheit als seine Mission proklamiert, möge jeder für sich selbst entscheiden. Wir haben uns entschieden - deshalb NEIN zu Armatix und deren Unterstützern.
Die Firmen Anschütz und Armatix wollen angeblich besonders sichere Waffen herstellen..
Erreichen will man dies durch die Kombination eines Funksenders mit einem Sicherungsteil in der Waffe. Der Funksender wird dabei in Form einer Uhr getragen und gibt, abhängig von der Programmierung, die Waffe wiederum nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Schuß frei.
Bestimmte Voraussetzungen bedeuten hinsichtlich der Jagd, dass Menschen und Hunde mit einer Art Chip ausgerüstet werden sollen, welcher angeblich eine versehentliche Schussabgabe in Richtung der Weiter lesen 'Sicherheit oder rein wirtschaftliche Interessen?'»
Seit Freitag, 30.7.2010 wird im Bereich Schwarzenbachtalsperre, Gemarkung Forbach, die Hannoversche Schweißhündin HELENA  abhanden vermisst.
Der Hund steht in der Schweißhundestation  Nordschwarzwald im ständigen Nachsucheneinsatz und Weiter lesen 'Hannoversche Schweißhündin vermisst'»
Neuestes Gutachten belegt:
Jäger erfüllen öffentliche Aufgaben - Sportschützen sind olympisch Winnenden kein Argument für Haushaltsanierung
Die von der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist rechtswidrig. So lautet das Ergebnis eines von Professor Johannes Dietlein – Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf – erstellten Rechtsgutachten. Das Gutachten wurde vom Forum Waffenrecht und den ihm angeschlossenen Dachverbänden der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) sowie Handel (VDB) und Industrie (JSM) in Auftrag gegeben, um bereits im Vorfeld die Rechtslage zu klären und letztlich die Jäger, Sammler und Sportschützen vor einer Besteuerung ihrer Sportgeräte, Jagd- und Sammelwaffen zu bewahren.
Die Aussage dieses Gutachten deckt sich mit mehreren, uns seitens unserer Anwälte vorliegenden Einschätzungen zu diesem Vorstoss der Stuttgarter Stadtoberen.
Quelle und volle Pressemeldung des FWR
Direkt zum Gutachten
Nachdem alle Sparmaßnahmen nichts gebracht haben und die eigenen Spielzeuge der Verwaltung wie ein stadteigenes hochdefizitäres Weingut nicht mehr bezahlt werden können, möchte die Stadtverwaltung nun eine unpopuläre Randgruppe zur Finanzierung heranziehen: Stuttgart plant eine Waffensteuer für legale Waffenbesitzer. Damit soll ein Ertrag von 1,5 Millionen € erzielt werden.
Weiter lesen 'Stuttgart plant Waffensteuer'»
prolegal ist seit Freitag, den 11. Juni 2010 in der Lobbyliste des Deutschen Bundestages eingetragen.
Somit hat prolegal nur knapp 10 Monate nach Vereinsgründung und nur 4 Monate nach der Eintragung als e.V. einen weiteren wichtigen Schritt für seine Wahrnehmung auch im politischen Umfeld getan.
Aus dem Eintrag in die Lobbyliste leitet sich für prolegal die Möglichkeit ab, an Anhörungen bei Gesetzgebungsverfahren teilzunehmen und Hausausweise des Bundestages zu erhalten.
prolegal hat darauf verzichtet, den Antrag der Jungen Union Bayern zu veröffentlichen, da er hinreichend in vielen Foren und auf zahlreichen Homepages veröffentlicht wurde und ist diese Angelegenheit so angegangen, wie wir es angekündigt haben - direkt zur Jungen Union Bayern. Nachfolgend die Antwort des Landesgeschäftsführers:
Sehr geehrte Frau Merkle
Sie haben sich über unser Kontaktformular zum Antrag A 76 mit dem Thema „Maßnahmen gegen Amokläufe“ zur Landesversammlung 2009 der Jungen Union Bayern an uns gewandt. Vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Der Antrag A 76 zum Thema „Maßnahmen gegen Amokläufe“ ist an die Landesversammlung der Jungen Union Bayern im Jahr 2009 gestellt worden. Er wurde aufgrund von Bedenken der Landesversammlung gegenüber dem Antragstext nicht angenommen, sondern an den Landesausschuss der JU Bayern verwiesen. Zwischenzeitlich hat die Antragstellerin den Antrag dann aufgrund missverständlicher Formulierungen im Antragstext zurückgezogen, wodurch der Antrag gegenstandslos geworden ist.
Wie bei jeder politischen Organisation und Partei spiegelt ein Antragstext nur die Meinung desjenigen wider, der den Antrag stellt (hir die JU Niederbayern) und entspricht nicht automatisch der Meinung der Gesamtorganisation. Ein Antrag ist nicht mit einer tatsächlichen politischen Auffassung oder eines konkreten Vorhabens einer Partei zu verwechseln. So auch in diesem Fall.
Zweck des Antrags aus Sicht der Antragstellerin war es sicher nicht, alle Sportsschützen oder Jäger unter Generalverdacht zu stellen oder sie in ihren Grundrechten unverhältnismäßig zu verletzen, was in dem Antragstext der Antragstellerin auch so betont wurde.
Ich danke Ihnen herzlich für die Rückmeldung. Gerne leite ich Ihr Gesprächsangebot an den den Antrag stellenden Verband, hier die Junge Union Niederbayern, weiter. Ich hoffe, dass sich bei einem künftig möglichen Diskussionsprozess zu dem Thema die Möglichkeit zum Dialog mit ihnen ergibt.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Bernhard Kuttenhofer
Landesgeschäftsführer
Böse Überraschung: Kurz nach der IWA & OutdoorClassics durchsuchten Mitarbeiter des Bundeskartellamts die Räumlichkeiten der Firmen Heckler& Koch und Carl Walther wegen des Verdachts auf Wettbewerbsverhinderung.
Ein Sprecher des Bundeskartellamts bestätigte: "Das Unternehmen Armatix hat gegen verschiedene Hersteller von Handfeuerwaffen Untersuchungen initiiert. Das Bundeskartellamt hat in diesem Zusammenhang Durchsuchungen bei den betroffenen Firmen durchgeführt." Die Behörde hat sich zu den betroffenen Firmen nicht weiter geäußert, bestätigt sind die Untersuchungen bei Walther und HK.
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Eine kurze, aber sehr erfreuliche Meldung:
Hartfrid Wolff, MdB und Vorsitzender des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion hat sich gegenüber Vertretern von prolegal klar zum Thema biometrische Sicherungssysteme geäussert. Er halte, so seine erfreulich klare Aussage, "nach wie vor nichts von biometrischen Sicherungssystemen bei Waffenschränken als auch bei der Waffe selbst".
Die kleine Splittergewerkschaft Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) setzt seine populistische Kampagne gegen Sportschützen fort. In der Mitgliederzeitschrift "Der Kriminalist" 4/2010 schreibt der Vorsitzende Klaus Jansen: "Noch immer kommen junge Männer, die auf dem Kriegspfad sind, viel zu leicht an Waffen." ..... "Noch immer sind schwere Waffen in Privathand legal, noch immer dürfen Waffen und Munition in der derselben Wohnung aufbewahrt werden." Und weiter: "Das Hobby des Schießsports hat in Deutschland in der Abwägung offenbar nach wie vor Vorrang vor Menschenleben."
Weiter warmgehalten wird auch die Behauptung, dass Stichproben in Baden-Württemberg zufolge mehr als die Hälfte der Waffenbesitzer ihre Pistolen und Munition nicht wie vorgeschrieben unter Verschluss hielten. Diese Aussage geht auf eine Presseerklärung des Stuttgarter Innenministeriums zurück. In dieser Erklärung war verschwiegen worden, dass es sich bei den kontrollierten Personen um diejenigen gehandelt hatte, bei denen bereits vorher ein Verdacht auf nicht vorschriftsgemäße aufbewahrung bestanden hatte. Die Aussage des Innenministeriums stellte deshalb die Situation völlig verfälscht dar. (www.bdk.de)