Sehr geehrter Herr Blau,
ich erlaube mir Ihnen in Ihrer Funktion als Chefredakteur zu dem unerträglichen Artikel von Roman Grafe: Schiessen ist kein Menschenrecht einige Fakten zum Thema Sportwaffen und Waffengesetzgebung zu nennen.Â
Ich bin als Kind in einer Familie von Kleinlandwirten und Jägern aufgewachsen. Waffen hingen damals am Kleiderhaken in der Diele oder dem Esszimmer. Von der Zeit der1848er-Revolution ausgehend ist die gesamte Familie in ihren Verzweigung jagdlich und schießsportlich aktiv. Ich kenne als legale Waffenbesitzerin nationale und internationale Wettkämpfe, erst jüngst besuchte ich die Schießsport-WM in München mit 2400 Spitzenschützinnen und -schützen aus 104 Ländern. IOC-Präsident, IOC-Vize, die bayerische Staatsregierung, OB und Städtetagvizepräsident Ude nahmen an der feierlichen Eröffnung teil. Es wurden olympische Wettbewerbe ausgetragen und zahlreiche Weiter lesen 'zu Roman Grafes Hetzartikel in der ZEIT'»
Es scheint tatsächlich Hoffnung für eine seriöse Berichterstattung in deutschen Medien zum Thema Waffen zu geben.  Es war leider sehr spät abends, oder eigentlich früh morgens, auch bedingt durch die lange Dauer der Wahl des Bundespräsidenten, als "Deutschland unter Waffen?" gezeigt wurde. Lange nach Mitternacht flimmerte die Dokumentation des Autors Lutz Hoffmann über die Mattscheibe, er hatte mit seinem Team die ARD-Reportage gedreht.
Vorweg: Eine offene und sachliche Reportage über das Sport- und insbesondere über das Großkaliberschießen in Deutschland. Herzlichen Dank dafür!
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Die Obama Regierung verkündete vor wenigen Wochen ihre Unterstützung für den UN-Handfeuerwaffen-Vertrag. Dieses internationale Abkommen begründet reale Risiken für die Freiheit gesetzestreuer Bürger, denn es macht es schwieriger - wenn nicht völlig illegal – Waffen zu besitzen.
Die UN behauptet, dass Kleinwaffen, die in bewaffneten Konflikten benutzt werden, jedes Jahr 300.000 Todesfälle weltweit verursachen. Diese ungeprüfte Zahl soll das Ergebnis von inneren Unruhen und Bürgerkriegen sein. Die Lösung, die von der UN vorgeschlagen wird, um „Aufrührer“ vom Erwerb von Kleinwaffen abzuhalten, ist, den weltweit verfügbaren Pool der Kleinwaffen durch Regierungsmaßnahmen zu verkleinern. Nationen, die diesen Vertrag ratifizieren, werden aufgefordert, verschiedene Waffenarten „zu verhindern, zu bekämpfen und auszurotten“, um „den unerlaubten Handel mit Handfeuerwaffen zu untergraben.“ Solch ein Plan konsequent umgesetzt, würde notwendigerweise zum Verbot der privaten Legalwaffen führen.
Ein solches Verbot kann als eine angemessene Lösung für Regierungen erscheinen, die ihren Bürgern nicht mehr vertrauen, aber sie stellt eine gefährliche Missachtung der Sicherheit und der Freiheit jedes Einzelnen dar. Denn: Nicht alle Aufstände und Widerstandsbewegungen sind schlecht. Anders gesagt: warum haben gerade autoritäre Regimes wie Syrien, Kuba, Ruanda, Vietnam, Zimbabwe und Sierra Leone den legalen privaten Waffenbesitz verboten?
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Am Freitag, 18.06.10 wird in der Landesschau Baden-Württemberg ein Bericht über das Aktions Bündnis Winnenden und dessen Unterschriftenübergabe in Berlin gesendet. In diesem Zusammenhang wird der SWR auch über den Schießsport berichten. Die Aufnahmen hierzu enstanden in Sachsenheim auf dem dortigen Schießstand. Vom Direktorium von prolegal waren bei den Aufnahmen dabei: Sylvia Merkle und Uwe Bertsch. Außerdem nahmen noch die Schützen Beate Gruner und Ralf Merkle teil.
Die Fragen des Reporters waren fair, die teilnehmenden Schützen hoffen, dass dieser sein Versprechen hält und der Bericht objektiv gestaltet wird.
Sendetermin: Freitag, 18.06.2010, 18:45 Uhr.
Das ZDF zeigte heute wieder ein Musterbeispiel inkompetenter Berichterstattung. In der Sendung „hallo deutschland“ wurde der Schießstand des Schützenvereins „Waidmannsheil“ aus Heiligkreuzsteinach (Rhein-Neckar-Kreis) vorgestellt, der im Keller eines Kindergartengebäudes eingerichtet werden soll. Ein Skandal! Und die Schützen würden noch nicht einmal über einen Waffenschrank verfügen!
Was steckt dahinter? Zunächst einmal ein demokratisches Verfahren. Ein Schützenverein ist mit dem Wunsch einer neuen Schießstätte an seine Gemeinde herangetreten, der bisherige Stand entspräche mit drei „Plätzen“ nicht mehr den Vorschriften der Liga und sei nicht mehr erweiterbar.
Mit großer Mehrheit hat der Gemeinderat nun dem Verein aus der Patsche geholfen. Im Keller des Gebäudes sollen nun ein Stand mit 6 "Plätzen" eingerichtet werden. Der Entscheidung gingen, ganz demokratisch, Anfragen an alle möglichen Betroffenen voraus: man habe die Schule (die im Nachbargebäude liegt), den Kindergarten und die Elternvertreter gefragt und keiner habe Einwände erhoben. Auch vor der Sitzung habe es kein großes Interesse oder gar kontroverse Diskussionen gegeben.
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IANSA ist eine einflussreiche und trotz der nachweislich unseriösen Arbeit und äußerst fragwürdigen Mitteln sogar bei der UNO anerkannte Organisation.
Ziel der IANSA ist nicht nur die Bekämpfung von kriegerischen Konflikten, von Bürger- und Drogenkriegen oder Bandenkriminalität wie das häufig nach aussen dargestellt wird.
Ziel ist vielmehr die Entwaffnung aller Bürger dieser Welt, auch der gesetzestreuen Sportschützen, Jäger und Waffensammler. Die Organisation vertritt hartnäckig die Einstellung, dass insbesondere private Staatsbürger kein Recht auf den Besitz von Schusswaffen haben sollen. Unter dem Vorwand, gegen den Missbrauch von Kindern als Soldaten, gegen Bürger- und Bandenkriege vorgehen, die Welt verbessern und friedlicher machen zu wollen, holt man renommierte Institutionen ins Netzwerk, akquiriert enorme finanzielle Mittel und benutzt diese dann auch maßgeblich, um die Gesetzgeber in Ländern mit rechtsstaatlicher Kultur zu manipulieren und gesetzliche Verbote ohne jeden Nutzen zu provozieren. Ziel ist es, der eigenen Ideologie zum Durchbruch zu verhelfen. Vieles deutet darauf hin, dass die Arme der IANSA zwischenzeitlich lang und stark sind. Sie scheinen in Redaktionen maßgeblicher Massenmedien ebenso zu reichen wie in im Bundestag vertretene Parteien – eine Herausforderung nicht nur für Waffenbesitzer. Die Welt ist trotzdem kein bisschen friedlicher geworden.
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Der Jahrestag des von einem 17-jährigen Jugendlichen angerichteten Massakers von Winnenden und Wendlingen war nicht nur ein Tag schmerzlicher Trauer für die Hinterbliebenen. Das bekannte Geschrei nach einem noch schärferen Waffengesetz brandete wieder auf.Â
Ein Kommentar von Walter Schulz.
„Bundespräsident Horst Köhler fordert Verschärfung des Waffenrechts!“ Das war die Schlagzeile über einer ganzen Reihe von Nachrichten am 11. und 12. März 2010. Zwar hat er selbst in Winnenden dieses Wort nicht in den Mund genommen, doch etwas anderes als Verschärfung kann er nicht gemeint haben mit den Worten: „Ich verstehe die jüngste Novellierung des Waffengesetzes als Zeichen dafür, dass ein Umdenken eingesetzt hat. Die Parlamente müssen diesen Prozess weiter voranbringen. Und die Schützenvereine sollten ihnen dabei helfen.“ Er sagte nicht, wer umdenkt und um welche alten und neuen Gedankeninhalte es
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Wie der VDB den angeschlossenen Händlern mitteilt, konnte beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie dem Bundesministerium des Innern erreicht werden, dass von deutscher Seite eine Ausnahmegenehmigung für die Mitführung von Munition im aufgegebenen Gepäck noch vor Inkrafttreten der EU-Verordnung erfolgen wird.
Sobald uns die Ausnahmegenehmigung vorliegt, werden wir Sie informieren, bzw. diese hier veröffentlichen.
Die EU-Kommission hat hierzu mitgeteilt, dass es den EU- Mitgliedstaaten weiterhin freigestellt ist, die Mitnahme von Munition im aufgegebenen Gepäck zu erlauben. Wie die einzelnen EU-Mitgliedstaaten dieses Thema regeln bleibt abzuwarten, sobald uns entsprechende Informationen vorliegen werden wir auch diese hier veröffentlichen.
Forum Waffenrecht publiziert Verhaltensempfehlungen bei Waffenkontrollen
In diesen Verhaltensempfehlungen wird insbesondere auf die von einigen Behörden in Baden-Württemberg (beispielsweise auch von der Stadt Freiburg) angekündigte, aber vom Gesetz nicht gedeckte Vorgehensweise hinsichtlich des Umfangs bei und der Gebührenerhebung für die Kontrollen eingegangen.
Auch finden Sie hierin Hinweise, wie Sie diesen Behörden Grenzen aufzeigen können.
. Weiter lesen 'Verhaltensempfehlungen des FWR'»
Die Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V. (FvLW) strebt eine Rechtssatzverfassungs- beschwerde gegen das neue Waffenrecht, insbesondere im Hinblick der damit einhergehenden  Einschränkung von Artikel 13 des Grundgesetzes (Unverletzbarkeit der Wohnung) sowie des permanenten Zwangs zum Nachweis der Sportausübung und die damit verbundenen Konsequenzen bei Nichterfüllung an.
FvLW und prolegal steuern unabhängig voneinander ähnliche Ziele an, beispielsweise die Förderung und Wahrung der Interessen aller Waffenbesitzer. Deshalb begrüßt prolegal alle Maßnahmen, die zur Erreichung der gemeinsamen Ziele von FvLW und prolegal geeignet sind.
prolegal hat sich in den letzten Monaten auf die Unterstützung einzelner, betroffener Mitglieder in entsprechenden gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren im Bereich des Waffenrechts konzentriert. So werden zurzeit prolegal Mitglieder in insgesamt vier Musterverfahren professionell unterstützt, deren Ausgang richtungsweisende Auswirkungen für die Besitzer von Legalwaffen in Deutschland haben wird. In diesen Verfahren werden prolegal und die jeweilig betroffenen Waffenbesitzer u.a. von mehreren Rechtsanwälten, einem Wirtschaftsjuristen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und zwei Professoren für Öffentliches Recht hochkompetent unterstützt. Diese Verfahren wird prolegal, gemeinsam mit seinem Expertenpool, auf dem gesamten Weg durch die Instanzen, notwendigenfalls auch bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung, begleiten und hier für einen für die Legalwaffenbesitzer Deutschlands positiven Ausgang kämpfen.
Seitens prolegal prüfen wir derzeit die Möglichkeit die Initiative „Verfassungsbeschwerde“ des FvLW durch unsere genannten Spezialisten zu unterstützen. Dabei werden von uns auch die Erfolgsaussichten einer solchen Beschwerde, die möglichen politischen Konsequenzen einer Ablehnung und die Prüfung der Durchführbarkeit eines solchen Verfahrens berücksichtigt.
Es finden in naher Zukunft Gespräche zwischen den Vorständen der FvLW und prolegal statt. Hierbei werden sicherlich auch in konstruktiver Form die Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung diskutiert werden.