Augenmaß und Abzocke …


Übersicht der Kontrollgebühren in Baden-Württemberg

14. Juni 2010 10:06
prolegal erreichte eine Übersicht der Kontrollgebühren der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. In der Tabelle, die Sie unter diesem Link zum Download finden, sind aufgeführt
  • die einzelnen Stadt- und Landkreise,
  • die Rechtsgrundlage der der Gebührenerhebungen,
  • der jeweilige Status der Einführung der Gebühren (entschieden, offen, nicht geplant),
  • die Gebühren für
    • verdachtsabhängige Kontrollen ohne Beanstandung,
    • verdachtsabhängige Kontrollen mit Beanstandung,
    • verdachtsunabhängige Kontrollen ohne Beanstandung,
    • verdachtsunabhängige Kontrollen mit Beanstandung und
  • die Tatbestände der Gebührenerhebung.
Signifikant ist hier die Uneinheitlichkeit der Gebühren, es findet sich ein Regelungsspektrum, das von "Augenmaß" bis hin zu "Abzocke der Waffenbesitzer" reicht. Es gibt durchaus vernünftige Städte und Gemeinden. Als Beispiel ist hier die Stadt Tübingen zu nennen, die entschieden hat, in keinem der genannten Fälle (verdachts(un)abhängig / mit / ohne Beanstandung) eine Gebühr zu erheben oder das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, dass nur bei verdachtsabhängigen Kontrollen mit Beanstandung eine pauschalierte Gebühr erheben will. Negativbeispiele sind das Landratsamt Esslingen, dass bei jeder Kontrolle eine Gebühr von 50 bis 320 € erheben will oder das Landratsamt Schwäbisch-Hall, das pauschal 120 € für jegliche Kontrolle verlangt. Pech haben unter Umständen auch Waffenbesitzer in Nagold, die bis zu 500 € berappen müssen. Die Frage, die sich bei der Betrachtung der Gebührensätze stellt, ist natürlich auch, wann der Gebührensatz für eine verdachtsunabhängige oder eine verdachtsabhängige Kontrolle zum Tragen kommt. im Bereich des LRA Ravensburg soll die verdachtsunabhängige Kontrolle ohne Gebühren belegt werden, die Verdachtsabängige zwischen 20 € und 10.000 € liegen. Hier liegt das (finanzielle) Schicksal des Waffenbesitzers im Ermessenspielraum der Behörde... Sollten Sie Ergänzungen zu der Liste haben oder aktuellere Informationen vorliegen haben, melden Sie sich bitte bei prolegal. Auch wenn Sie Betroffener einer entsprechenden Gebührenregelung sind und sich dagegen wehren wollen, unterstützen wir Sie gerne.

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