Wie der VDB den angeschlossenen Händlern mitteilt, konnte beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie dem Bundesministerium des Innern erreicht werden, dass von deutscher Seite eine Ausnahmegenehmigung für die Mitführung von Munition im aufgegebenen Gepäck noch vor Inkrafttreten der EU-Verordnung erfolgen wird.
Sobald uns die Ausnahmegenehmigung vorliegt, werden wir Sie informieren, bzw. diese hier veröffentlichen.
Die EU-Kommission hat hierzu mitgeteilt, dass es den EU- Mitgliedstaaten weiterhin freigestellt ist, die Mitnahme von Munition im aufgegebenen Gepäck zu erlauben. Wie die einzelnen EU-Mitgliedstaaten dieses Thema regeln bleibt abzuwarten, sobald uns entsprechende Informationen vorliegen werden wir auch diese hier veröffentlichen.