Bundesministerium des Innern beabsichtigt von der Ermächtigung des § 36 Abs. 5 WaffG Gebrauch zu machen


Noch dieses Jahr biometrische Sicherungssysteme?

8. April 2010 22:38
Es ist ein Skandal. § 36 Abs. 5 Waffengesetz (WaffGes) ermächtigt bekanntlich das Bundesministerium des Innern unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waffen, der Munition oder der Örtlichkeit von den Anforderungen an die Aufbewahrung abzusehen oder zusätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung oder die Sicherung der Waffe festzulegen.  Dabei können
  1. Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen,
  2. die Nachrüstung oder der Austausch vorhandener Sicherungssysteme,
  3. die Ausstattung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen
festgelegt werden. Das Bundesministerium des Innern hat nun auf eine Kleine Anfrage mehrerer Abgeordneter und der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen seine Planungen konkretisiert (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701282.pdf). Wörtlich steht in dieser Antwort: "Das Bundesministerium des Innern beabsichtigt, noch in diesem Jahr von der Ermächtigung Gebrauch zu machen." Was bedeutet dies für Sie als Waffenbesitzer ? In erster Linie eine mögliche, erhebliche finanzielle Investition. Die Sicherungssysteme der "üblichen Verdächtigen", die sich ja bester Beziehungen zu gewissen politischen Kreisen und zu Kreisen der Waffengegner erfreuen, schlagen mit ca. 200 € pro Waffe zu Buche, hinzu kommen noch Kosten von noch einmal ca. 200 € für das Element zur Bedienung des Sperrelements. Wer nun glaubt, dass er mit dem Austausch seiner Tresortür durch eine mit biometrischem Schloss preiswerter wegkommt, hat Recht  - ab 5 Waffen wirds tatsächlich günstiger. Eine solche Tür kostet nämlich, je nach Hersteller, ca. 1.000 €. Wer diese Investition plant, sollte schon einmal über die Auslagerung seiner Waffen nachdenken - manche Hersteller benötigen die Tür im Werk selbst. In zweiter Linie: Eine weitere Aushöhlung Ihrer Rechte. Nach der Einschränkung des Grundrechts der Unverletztlichkeit der Wohnung will der Gesetzgeber nun den nächsten Weg einschlagen: Reduzierung der Waffen in privater Hand durch Aufbürden entsprechender, finanziell aufwändiger Lösungen. Denn: Die Einführung solcher Systeme soll wahrscheinlich ausschließlich dazu dienen, die Anforderungen für den privaten Waffenbesitz ins Uferlose zu treiben. Nicht jeder Waffenbesitzer kann und will diese zusätzlichen Sicherungssysteme erwerben. Das Resultat wird sein, dass Waffenbesitzer ihre Waffen abgeben wollen. Und was passiert, wenn gerade Sie Ihre Waffen nicht abgeben wollen: kein Problem, denn Waffen sind Sachen, von denen Gefahren für Rechtsgüter ausgehen können - somit besteht bei einem Einzug der Waffen durch die Behörden noch nicht einmal eine Entschädigungspflicht... (das glauben Sie nicht ? Nachzulesen auf den Seiten des Innenministeriums: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Waffenrecht/Aenderungen2009/aenderungen2009_node.html)   Im Ergebnis bedeutet dies somit auch einen weiteren Versuch, den Schießsport in Deutschland auszutrocknen. Denn: welcher junge Schütze kann diese Investitionen stämmen, welcher Verein kann eine entsprechende Sicherung bei einer möglichen, oft geforderten, zentralen Waffenaufbewahrung bezahlen. Denn auch hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt: § 36 ABs. 6 WaffG: "Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen." Wenn das mal nicht auch auf die Lagerung der Sportwaffen auf dem Schießstand ("wegen des Ortes der Aufbewahrung") abzielt .... Da stellt sich schon die Frage: zu Zeiten Olympischer Spiele sonnen sich die Politiker nur zu gern in den Erfolgen von Biathleten und Co., aber gleichzeitig wollen sie offensichtlich durch solche Gesetzesinitiativen den Schießsport in Deutschland vernichten. Deshalb: Schließen Sie sich einer der Lobbyorganisationen für den privaten Waffenbesitz an Die Frage, die sich hier natürlich stellt: Wo sind die Initiativen der großen Organisationen, die Waffenbesitzer schon aufgrund der gemeinsamen Interessen vertreten sollten. Deutschland braucht eine starke, von vielen Menschen unterstützte Organisation, die sich gegen eine Politik stellt, die Waffenbesitzer entmündigen und entwaffnen will. Gerade alle Parteien des linken Spektrums machen keinen Hehl daraus, dass sie genau das verfolgen. Hier muss kurzfristig gegengesteuert werden. Durch  eine mitgliederstarke Organisation, die ein erhebliches Wählerpotential darstellt und sich nicht von Politikern, gleich welcher Couleur, einschüchtern lässt.

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