Merkwürdiges Rechtsempfinden von Roth und Neskovic…


Vorratsdatenspeicherung und Waffengesetz

2. März 2010 21:48

.

Claudia Roth zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: “Gutes Urteil, ein Sieg für Millionen Menschen, die unter Generalverdacht gestellt und deren Verfassungsrechte mit Füßen getreten wurden”.

Das sagt ausgerechnet die Exponentin einer Partei, die  – wäre sie an der Macht – die Legalwaffenbesitzer noch weiter unter Generalverdacht stellen und ihnen noch weitere Grundrechte entziehen würde.

Die informationelle Selbstbestimmung zählt genauso zu den Grundrechten wie die Unverletzlichkeit der Wohnung. Und zwei Gesetzesänderungen haben die Öffentlichkeit in den letzten Wochen und Monaten besonders beschäftigt: das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung und die Änderung des Waffengesetzes aufgrund der schrecklichen Vorfälle von Winnenden.

Aufgrund dieser Änderung des Waffengesetzes entstand bei vielen Behörden eine große Kreativität wie denn die neuen  Anforderungen umzusetzen seien. Selbst wenn man nun die geplanten Besuche der Waffenbesitzer und die Untersuchung der Waffenaufbewahrung akzeptieren würde, würde jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand davon ausgehen, dass solche Vor-Ort-Begehungen mit einer Verletzung der Privatbereichs einer Wohnung doch durch Beamte oder feste Behördenmitarbeiter durchgeführt werden sollten. Denn Beamte oder feste Behördenmitarbeiter zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein Führungszeugnis brauchen, sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssen, Disziplinarverfahren fürchten müssen, zur Treue und Verschwiegenheit verpflichtet sind, usw.

Den Gipfel setzte aber beispielsweise eine Stellenanzeige des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis aus Heidelberg im Portal der ARGE, nach dem 5 „Minijobber“ gesucht wurden, die die Kontrolle der Waffenbesitzer übernehmen sollen. Aha, da sollte also ein hoheitlicher Akt an „Teilzeitkräfte“ abgegeben werden, die die genannten Rahmenbedingungen eines Beamten nicht mitbringen (müssen), zumindest nicht laut des Anforderungsprofils der Stellenanzeige …

Wir halten also fest: durch das Waffengesetz wurde das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung angetastet und kein Politiker hat nur den Anschein eines Protestes geäußert gegen diese Grundrechtsverletzung, noch nicht einmal als Minijobber mit dieser hoheitlichen Aufgabe betraut werden sollten.

Nun zum Thema Vorratsdatenspeicherung. In einem aufsehenerregenden Urteil hat am 02. März das Bundesverfassungsgericht unter Vorsitz von Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier die Vorratsdatenspeicherung vorerst gekippt.

Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind “somit nichtig”. Komplett vom Tisch ist somit die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht, das Gericht hat jedoch massive Einschränkungen angemahnt. Bis diese Forderungen umgesetzt sind, sind die entsprechenden Gesetzespassagen ungültig. Aus diesem Grund müssen die Internet-Provider die bislang gespeicherten Daten unverzüglich löschen.

Bevor die Vorratsdatenspeicherung zum Einsatz kommen darf, sind „anspruchsvolle und normenklare Regelungen“ zum Datenschutz, zur Datensicherheit und hinsichtlich der Zugriffsrechte notwendig. Konkret wurde eine „anspruchsvolle Verschlüsselung“ genannt. Außerdem müsse es eine „transparente Kontrolle“ darüber geben, was mit den Daten geschehe.

Interessant sind nun die Reaktionen der Politiker auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth hat nämlich das Urteil begrüßt. “Das ist ein riesengroßer Erfolg”, sagte sie am Dienstag dem ZDF. Es habe sich sehr gelohnt, dass sich viele Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung gewehrt hätten. Das Urteil sei eine “richtige Klatsche” für den Gesetzgeber. Jetzt müsse das Parlament die Arbeit aufnehmen und dafür sorgen, dass die Grundrechte nicht weiter mit Füßen getreten würden.

Auch eine Reaktion eines  Abgeordneten der Linken schlägt in die gleiche Kerbe: Wolfgang Neskovic sprach: „die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die das Verfassungsgericht heute für grundsätzlich zulässig erklärt hat, widerspricht dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte.”

Liebe Frau Roth, lieber Herr Neskovic, Sie sahen und sehen durch die Vorratsdatenspeicherung die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verletzt oder, um die Worte von Ihnen, Frau Roth zu gebrauchen, „mit Füßen getreten“.  Da drängt sich jedem, auch parteipolitischen unabhängigen, mündigen Bürger, der Verdacht auf, dass Sie mit zweierlei Maß messen. Einerseits bekämpfen Sie manche Grundrechtsverletzungen und sonnen sich nun im Glanz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Andererseits frage ich Sie, wo waren Sie bei der Verabschiedung und bei der Umsetzung der Verletzung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung durch das Waffengesetz?

Lieber Herr Neskovic, Sie sind rechtspolitischer Sprecher Ihrer Partei, dieses Urteil, Ihr Kommentar hierzu und vor allen Dingen die monatelange Hetze Ihrer Partei gegen Besitzer legaler Waffen zeigen jedem mündigen Bürger deutlich, welches Rechtsempfinden Sie und somit auch Ihre Partei „Die Linken“ hat. Gerade von Ihnen, als ehemaligem Richter am Bundesgerichtshof, sollte man erwarten, dass Sie Grundrechtsverletzungen nicht Ihren parteipolitischen, populistischen Ziele unterordnen.

Waffenbesitzer sind für Sie beide Bürger zweiter Klasse, diese haben Ihrer Auffassung nach offensichtlich weniger Grundrechte. Oder wie wollen Sie Ihr fehlendes Engagement gegen die Verletzung der Unverletzlichkeit der Wohnung begründen?

Liebe Frau Roth, Sie sollten das Dokument Ihrer Partei “Der grüne Neue Gesellschaftsvertrag” genauer lesen, bevor Sie weiterhin Grundrechtsverletzungen fordern. In diesem Dokument finden Sie die nachfolgenden Sätze:

“Wer im Namen der Sicherheit die Freiheit opfert, der verliert am Ende beides.”

“Sicherheit darf nicht zur Staatsdoktrin werden, der sich alles unterzuordnen hat.”

“Wir GRÜNE verteidigen den freiheitlichen Rechtsstaat, gegenüber einem exzessiven Überwachungsstaat, dem alle verdächtig sind.”

… dem ist nichts mehr hinzuzufügen …


Anmelden | Panorama Theme by Themocracy angepasst von pcom